Liebe Delfinfreunde,
verbunden mit unserem ganz herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit zum Schutz der Delfine im vergangenen Jahr mit einer großen oder einer kleinen Spende, einem Förderbeitrag oder einer Delfinpatenschaft unterstützt haben, möchten wir Sie auf die folgenden Hinweise zum Versand von Spendenbestätigungen aufmerksam machen:
Spenden, Delfinpatenschaften und Förderbeiträge bis 200,00 € können durch die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) steuerlich geltend gemacht werden.
Die Spendenbestätigungen 2009 für Beträge ab 200,00 € wurden von uns gegen Ende Januar versandt.
Alle, die bereits in den vergangenen Jahren eine gesonderte
Spendenbestätigung für Beträge von unter 200,00 € benötigten, haben diese gleichfalls erhalten.
Selbstverständlich senden wir Ihnen jederzeit eine Spendenbestätigung für Beträge unter 200,00 € zu, falls Sie diese benötigen!
Bitte verwenden Sie dazu unser Service-Formular
oder senden Sie uns eine E-Mail: info@delphinschutz.org
oder rufen Sie uns an:
089 – 741604 10 (Mo. - Fr. von 9 bis 13 Uhr)
bzw. senden Sie uns ein Fax: 089 – 74 16 04 11
Unsere Projekte für die Delfine könnten wir ohne Sie nicht verwirklichen, unsere Erfolge ohne Sie nicht erreichen!
Lesen Sie dazu auch die nachfolgenden Hinweise zum neuen Spendenrecht.
Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für diese im Sinne unserer Delfinschutzprojekte Kosten sparende Vorgehensweise.
Unsere Erfolge für die Delfine können wir nur durch Ihr Engagement und Ihre Hilfe erreichen!
Mit vielen Grüßen
Ihr GRD-Team & GRD-Vorstand
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird das steuerliche Spendenrecht stark verbessert und die Abzugsfähigkeit von Spenden rückwirkend zum 01.01.2007 erhöht:
- Zuwendungen (Spenden & Patenschaftsbeiträge sowie Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zu 20 % (bislang 5 bzw. 10 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu vier Promille (bislang zwei Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Der Beitrag je Zuwendung, bis zu dem als Nachweis der Bareinzahlung oder die Buchungsbestätigung einer Bank genügt, wird von 100 € auf 200 € angehoben.
- Der bisher gewährte Spendenrücktrag bei Großspenden wird abgeschafft. Dafür wird ein allgemeiner, zeitlich unbegrenzter Zuwendungsvortrag eingeführt, wenn die Zuwendungen die Höchstbeträge überschritten haben oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können.
- Die Abzugsmöglichkeiten bestehen nicht nur im Rahmen der Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer bestehen entsprechende Regelungen.